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DGUV Vorschrift 3

Elektroprüfungen vom Profi‎

Gemäß § 5 der DGUV V3 soll der Anlagenbetreiber dafür Sorge tragen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Prüflisten sind vom Anlagenbetreiber zu ermitteln und festzulegen. Doch was das für Sie als Unternehmer bedeutet, erklären wir nachfolgend.

Die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) besagt:
Die Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) ist für alle Unternehmen vorgeschrieben.    

Was bedeutet DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)?
Die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) ist eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.  
Jedes Unternehmen ist verpflichtet anhand einer Prüfung aller elektrischen Geräte die Einhaltung dieser Vorschrift nachweisen. Elektrische Anlagen und Geräte müssen auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden    

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung.  
  • in bestimmten Zeitabständen.  


DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) – Die Prüfung  
Geprüft wird alles, was mit elektrischer Netzspannung betrieben wird und in einem Unternehmen oder in einer öffentlichen Einrichtung zum Einsatz kommt. Alle ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel und Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis protokolliert werden.  

Ortsveränderliche Betriebsmittel und Maschinen sind u. a. Monitore, Rechner, Kaffeemaschinen, Kopierer, Netzteile, Lampen, Haartrockner, Bohrmaschinen, Trennschleifer, Verlängerungsleitungen, Mehrfach-Steckdosen, Faxgeräte, Drucker, Stehlampen, Registrierkassen und viele andere mehr.  

Ortsfeste Anlagen sind u. a.: Stromverteilungen, Schaltschränke, Steckdosen, Unterverteilungen, Einbauleuchten, Arbeitsplatzbeleuchtung, elektrische Gebäudeinstallation, Sicherungen, Kontroll- und Sicherheitssysteme, Konferenz- und Präsentationstechnik usw.  

Ortsfeste Maschinen sind u. a..: Industrieöfen, Drehbänke, Fräsautomaten, Roboter, Lackieranlagen, Fertigungsstraßen, Pressen, Automaten, Prüfstände usw.  

Wer darf prüfen?
Die Prüfung darf nur durch eine besonders geschulte Elektrofachkraft unter Verwendung kalibrierter Mess- und Prüfgeräte durchgeführt werden. Die Qualifikation ist zu dokumentieren.  

Wie wird geprüft?
Mit Unterstützung durch moderne Messinstrumente führen wir im Rahmen der Prüfung folgende Schritte durch:

  1. Eine Sichtprüfung Feststellung von äußeren Mängeln und fehlenden Beschriftungen.
  2. Eine elektrische Prüfung / Messung. Anhand unserer Messgeräte werden folgende Größen unter Beachtung der DIN-Normen geprüft.
    • Schutzleiterwiderstand
    • Isolationswiderstand
    • Berührungsstrom
    • Schutzleiterstrom
    • Differenzstrom
    • Ersatzleiterstrom
  3. Eine Funktionsprüfung, die nach der Messung erfolgt.


DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) – Dokumentation
Natürlich liefern wir liefern Ihnen eine sachgerechte Dokumentation, welche den Nachweis über die Durchführung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)3 bspw. gegenüber der Berufsgenossenschaft ermöglicht.
Jedes geprüfte Gerät wird mit einer eindeutigen Prüfnummer versehen, um es jederzeit identifizieren zu können.
Über die Prüfung jedes Geräts wird ein Prüfprotokoll erstellt. Im Prüfprotokoll (Prüfbericht) wird der Zustand des geprüften Geräts dokumentiert. Er enthält neben den gerätespezifischen Daten wie Geräteart, Typ, Standort usw. die Prüfschritte und Ergebnisse in übersichtlicher Form (Grenzwert / Messwert). Die Prüfprotokolle stellen wir Ihnen als PDF Datei zur Verfügung, um eine einfache Archivierung zu ermöglichen.

 

 

Nutzen Sie unsere angebotenen Leistungen und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wir beraten Sie gerne!
Telefon: 07181-48064-20 oder via E-Mail: info@ knoedler-es.de

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